Für Unternehmen, die der ortsansässigen Schule eine Spende zukommen lassen möchten, kann es eine lohnenswerte Alternative darstellen, stattdessen eine Sachzuwendung zu tätigen. Da sich der Basketball-Sport in letzter Zeit immer größerer Beliebtheit erfreut, wäre es eine gute Sache, der Schule einen Basketball-Trikotsatz zukommen zu lassen. Mit dieser Sachspende können die Schüler dann im Sportunterricht in professioneller Kleidung auftreten. Dadurch wird der Sport an sich angenehmer, da die Trikots aus atmungsaktiven Materialien bestehen. Viele Schüler ziehen im Sportunterricht T-Shirts aus Baumwolle an, was nicht gerade eine geeignete Bekleidung für Basketball darstellt. Diese Kleidung saugt sich mit Schweiß voll und kann schnell unangenehm werden. Daher ist die Spende eines Trikotsatzes durch ein Unternehmen eine sinnvolle Angelegenheit und sollte ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
Zu beachten sind hierbei allerdings steuerliche Aspekte. Wenn das Logo oder ein Schriftzug des Unternehmens nicht auf den Trikots angebracht ist, kann es mit dem Finanzamt keine Probleme geben. Schwieriger ist die Sachlage allerdings, wenn das Unternehmen mit der Trikotspende nicht nur wohltätige Zwecke verfolgt, sondern auch Werbung machen will. Befinden sich nämlich Logo oder Schriftzug auf den Trikots, dann handelt es sich in der Regel um eine umsatzsteuerpflichtige Sachspende. Wird diese Leistung nicht versteuert, dann würde das Unternehmen eine Steuerhinterziehung begehen, was nicht ratsam ist. Daher sollte im Vorfeld einer Trikotspende an eine Schule mit dem Steuerberater abgeklärt werden, ob dabei die Umsatzsteuer anfällt oder nicht. Eine gute steuerliche Beratung ist somit wichtige Voraussetzung für den positiven Effekt der Spende. Da die meisten Unternehmen von fähigen steuerlichen Beratern unterstützt werden, ist davon auszugehen, dass der Sachverhalt in den meisten Fällen richtig eingeschätzt wird.
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